// Leistung 2
Außergerichtliche Geschäftstätigkeit, insbesondere durch Aufforderungsschreiben, Widerspruch, Anträge und ähnliches
In Zivil- und Verwaltungsangelegenheiten richtet sich die Höhe meiner Vergütung nach dem Wert des Gegenstands meiner Tätigkeit.
Ändert sich also dieser Wert in erheblichem Maße, dann ändert sich auch meine Vergütung.
Wenn wir keine Vereinbarung treffen, berechnen sich Rechtsanwaltskosten nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (kurz: RVG) und seinem Vergütungsverzeichnis (kurz: VV).
In Strafrechtlichen Angelegenheiten wie auch Ordnungswidrigkeits-Angelegenheiten und in den Sozialsachen für Versicherte und Grundgesicherte gelten nach dem RVG VV Rahmengebühren.