Rechtsanwalt

seit 1997


// Leistung 3

Tätigkeit in einer Sache bei Gericht


Auch in solchen Verfahren oder Prozessen richtet sich in Arbeitsgerichts- und sonstigen Zivilgerichtssachen und in Verwaltungssachen meine Vergütung nach dem Wert des Gegenstands meiner Tätigkeit. 


Das heißt, wenn sich dieser Wert erheblich ändert, ändert sich auch meine Vergütung.

Was erheblich ist, bestimmt -wenn wir keine Vereinbarung treffen über meine Vergütung- das Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (kurz: RVG) mit seinem Vergütungsverzeichnis (kurz: VV).


In Strafsachen und in den Sozialsachen für Versicherte und Grundgesicherte gelten Rahmengebühren.







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