Rechtsanwalt

seit 1997


// Über mich

Thomas Wirtz ist Rechtsanwalt seit einem Tag im Jahr 1997.

Meine Berufsausübung nahm ich bis 2013 vor zusammen mit Dr. iur. utr. Manfred Wirtz, Rechtsanwalt; seit 2014 bin ich der einzige Rechtsanwalt in dieser Kanzlei.


Ich bin als Rechtsanwalt berechtigt, vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland aufzutreten; außerdem vor den Gerichten der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit und bei den Verwaltungsgerichten.


Auch Familiengerichte sind immer bei den Amtsgerichten.


Beachten Sie,  dass Gütestellen und ähnliche Stellen um außergerichtliche Schlichtung anzurufen, auch zu meinem Betätigungsfeld gehört.


Von den Gerichten aus wird vieles gedacht bei den Rechtsanwälten, die dennoch freies Organ der Rechtspflege bleiben.



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